AGB

AGB

1. VERTRAGSGESTALTUNG

  1. Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Patrick Nini – Institut für verbindende Kommunikation e.U., c/o factory300, Peter-Behrens-Platz 10, A-4020 Linz Österreich (im Folgenden „Patrick Nini“) über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
  2. Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Patrick Nini, die den Verträgen oder dem Angebot beigefügt werden.
  3. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Patrick Nini, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2. LEISTUNGEN VON PATRICK NINI

  1. Patrick Nini erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und / oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.
  2. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Patrick Nini im Einzelnen festgelegt.
  3. Patrick Nini erbringt Leistungen insbesondere in Form von Mediation, Beratung, HR-Development-Konzeptionen, Speakings, Vorträgen, Seminaren, Trainings, Workshops, Coachings, Präsenzveranstaltungen, Webina ren und der Plattform („Speech5“).
  4. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Seminaren, Trainings, Workshops findet grundsätzlich nicht statt. Ausnahmen müssen vorab schriftlich vereinbart sein.
  5. Der Umfang eines Mediationsauftrages wird im jeweiligen Mediationsvertrag festgehalten.

3. HONORARE UND KOSTEN

  1. Das erste Kontaktgespräch durch Patrick Nini ist unentgeltlich.
  2. Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
  3. Für Seminare, Trainings und Workshops wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
  4. Für Seminare, Trainings und Workshops an Samstagen wird ein Zuschlag von 25 %, an Sonntagen ein Zuschlag von 50 % auf das vereinbarte Honorar berechnet.
  5. Für Mediationen wird ein Stunden- oder Tagessatz vereinbart. Coaching und Trainingssätze können variieren.
  6. Alle Leistungen gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  7. Bei Buchungen von Vorträgen, Seminaren, Trainings, E-Learning Modulen und Workshops ist eine sofortige Zahlung in Höhe von 100% des Honorars vorab zu leisten, es sei denn, es gilt eine andere Vereinbarung.
  8. Mediationen werden unmittelbar nach der jeweiligen Mediationssitzung abgerechnet.
  9. Bei Nichtzahlung dieser Zwischenabrechnungen ist dern Auftragnehmer von der Verpflichtung zur Erbringung weiterer Leistungen befreit. Dies beeinträchtigt jedoch nicht das Recht, weitere Ansprüche aufgrund der Nichtzahlung geltend zu machen.
  10. Die vereinbarten Honorare werden um 5 % pro Jahr (10 % alle zwei Jahre) erhöht.
  11. Der Auftraggeber darf seine Leistung nur zurückbehalten, sofern sein Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenansprüche werden von uns nicht bestritten oder sind rechtskräftig festgestellt.
  12. Wird ein Seminar, Training und Workshop vom Auftraggeber storniert, hat Patrick Nini folgende Entgeltansprüche:
    a) Bei Kündigung des Auftraggebers bis 120 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: Patrick Nini hat Anspruch auf 25 % des vereinbarten Honorars.
    a) Bei Kündigung des Auftraggebers bis 90 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: Patrick Nini hat Anspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars.
    a) Bei späterer Kündigung des Auftraggebers hat Patrick Nini Anspruch auf 100 % des vereinbarten Honorars.
    b) Bei einer Laufzeit von 36 Monaten ist eine Kündigung nach 12 und 24 Monaten möglich. Nach 12 Monaten werden 50% des Gesamthonorars fällig, nach 24 Monaten 1/3 des Gesamthonorars.
    c) Sollte der Auftraggeber aufgrund höherer Gewalt objektiv daran gehindert sein, an einer Präsenzveranstaltung teilzunehmen (beispielsweise, aber nicht abschließend: Pandemie, Reisebeschränkungen, u.ä.), so hat er die Möglichkeit, zu den gebuchten Zeiten anstelle der gebuchten Veranstaltung an Live-Online-Trainings teilzunehmen. Wünscht der Auftraggeber, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, hat er Patrick Nini spätestens 5 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich zu informieren, damit das Konzept angepasst werden kann. Erfolgt die Information durch den Kunden später als zum vorgenannten Zeitpunkt, ist Patrick Nini berechtigt, für daraus entstehende Mehrkosten pauschal 10 % des vereinbarten Bruttohonorars zu berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass die tatsächlichen Mehrkosten überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sind als diese Pauschale.

    Der vorstehende Anspruch entsteht mit dem Tage des Einganges der Kündigung des Auftraggebers bei Patrick Nini und ist auch zu diesem Zeitpunkt fällig. Eine Kündigung hat nur dann Gültigkeit, wenn sie durch einen Brief per Einschreiben erfolgt.

  13. Für Mediationen muss der vereinbarte Termin mindestens einen Arbeitstag (24 Stunden) vorher abgesagt werden. Erfolgt die Absage später, wird das Honorar für die Mediationssitzung in Rechnung gestellt
 

4. SICHERUNG DER LEISTUNG

  1. Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht von Patrick Nini an den von ihm oder seinen Partnern (z.B. Respekt-Trainings, 9Levels) erstellten Werken (Trainingsunterlagen, Speech5®, Speech Pad®). Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung / Verwendung und / oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Patrick Nini.
  2. Patrick Nini behält sich vor, Ton- und Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit zu erstellen und diese in anderen Medien einzusetzen.
  3. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und / oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das von Patrick Nini vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainings / Seminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4/1 zur Verfügung gestellt. Patrick Nini erhält die Möglichkeit, am Veranstaltungsort einen Informationstisch mit Werbeträgern und Informationsmaterial aufzustellen.
  4. Der Auftraggeber informiert Patrick Nini vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
  5. Sollen Teile des Trainingskonzepts und / oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist Patrick Nini der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Hinzugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen von Patrick Nini tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.
  6. Patrick Nini verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages. Der Auftraggeber und Patrick Nini verpflichten sich, über das vereinbarte Honorar und alle sonstigen Inhalte aus dieser Vereinbarung Stillschweigen zu bewahren.
  7. Patrick Nini trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die von Patrick Nini zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Patrick Nini wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden.
  8. Patrick Nini ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  9. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung von Patrick Nini wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von Patrick Nini nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, einen Ersatzreferenten zu verpflichten oder einen Ersatztermin zu benennen.
  10. Sollte am Veranstaltungstermin (offene Veranstaltung) noch ein Teil des Rechnungsbetrages offen stehen, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Die Anmeldung ist verbindlich. Es ist aber möglich, eine Ersatzperson zu melden. Die schriftliche Benennung einer Ersatzperson ist bis 10 Tage vor Seminarbeginn mit einer Bearbeitungsgebühr von Euro 25,– möglich.
  11. Wird eine offene Veranstaltung vom Teilnehmer storniert, gilt folgendes:
    a) Bei Kündigung des Teilnehmers bis 120 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: Die Anzahlung verbleibt bei Patrick Nini
    b) Bei Kündigung des Teilnehmers bis 90 Arbeitstage vor dem (1.) Termin: Patrick Nini hat Anspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars.
    c) Bei späterer Kündigung des Teilnehmers vor dem (1.) Termin hat Patrick Nini Anspruch auf 100 % des vereinbarten Honorars.
    d) Bei Verschiebung oder Umbuchung kann eine Gebühr von Euro 200,– / Teilnehmer erhoben werden.
     

    Der vorstehende Anspruch entsteht mit dem Tage des Einganges der Kündigung des Auftraggebers bei Patrick Nini und ist auch zu diesem Zeitpunkt fällig. Eine Kündigung hat nur dann Gültigkeit, wenn sie durch einen Brief per Einschreiben erfolgt.

5. MEDIATIONSBESTIMMUNGEN

  1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass am Ort der Auftragserfüllung, ihrem Geschäftssitz, die organisatorischen Rahmenbedingungen ein möglichst ungestörtes und effizientes Arbeiten ermöglichen, welches den schnellen Fortschritt des Mediationsprozesses unterstützt.
  2. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer umfassend über bereits durchgeführte sowie aktuell laufende Beratungen, auch in anderen Fachbereichen, informieren.
  3. Der Auftraggeber gewährleistet, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen fristgerecht zur Verfügung gestellt werden und dass er ohne besondere Aufforderung über alle relevanten Vorgänge und Umstände informiert wird, die für die Auftragserfüllung wichtig sind. Dies betrifft auch Informationen und Dokumente, die während der Mediation bekannt werden.
  4. Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Mitarbeiter sowie die gesetzlich vorgesehene oder eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers informiert werden, sofern dies für den Mediationsprozess notwendig ist.
  5. Die Vertragspartner verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.
  6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, über seine Arbeit und dem Fortschritt entsprechend dem Mediationsvertrag (Vertrag zwischen Mediator und Medianten) zu berichten.
  7. Gemäß § 18 des ZivMediatG ist der Mediator zur Verschwiegenheit verpflichtet bezüglich aller Tatsachen, die ihm im Rahmen der Mediation anvertraut oder bekannt werden. Er muss alle im Rahmen der Mediation erstellten oder ihm übergebenen Unterlagen vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Hilfspersonen des Mediators oder Co-Mediatoren.
  8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur absoluten Diskretion bezüglich aller geschäftlichen Informationen, die ihm im Laufe seiner Tätigkeit bekannt werden, einschließlich Geschäftsgeheimnissen und sonstigen Details über die Geschäftstätigkeit des Auftraggebers.
  9. Zudem verpflichtet sich der Auftragnehmer, über sämtliche Inhalte der Mediation und alle weiteren im Zusammenhang damit erhaltenen Informationen, einschließlich der Daten der Klienten des Auftraggebers, Stillschweigen zu bewahren.
  10. Der Auftragnehmer ist seinen Gehilfen und Stellvertretern gegenüber nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet, muss jedoch sicherstellen, dass diese die Schweigepflicht in vollem Umfang einhalten. Für Verstöße seiner Gehilfen und Stellvertreter gegen die Verschwiegenheitspflicht übernimmt er die Haftung, als ob es seine eigenen Verstöße wären.
  11. Die Schweigepflicht reicht auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
  12. Der Vertrag endet mit dem Abschluss der Mediation.
  13. Da Mediation ein freiwilliges Verfahren ist, kann diese jederzeit von den Vertragsparteien in der Sitzung unter Angabe von Gründen beendet werden. Für Mediationen gilt, der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden.

6. RECHNUNGSLEGUNG

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich mit dem Empfang von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer einverstanden.

7. DATENSCHUTZ

  1. Es gelten die auf der Webseite veröffentlichen Datenschutzbestimmungen.

8. WIDERRUFSRECHT

  1. Die Widerrufsbelehrung ist hier veröffentlicht!

9. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

  1. Die Vertragsverhältnisse mit der Firma unterstehen ausschließlich österreichischem Recht.
  2. Im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Gesellschaft sind die Gerichte am Sitz der Firma zuständig.
  3. Sollten Teile dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An deren Stelle treten wirksame oder durchführbare und wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmungen.
 
Version: 07. Mai 2024

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